Rückmeldungen von Auftraggebern sind selten. Z.B. wenn ein Finanzamt dem Widerspruch in Form eines Gutachtens uneingeschränkt stattgibt und die Wertermittlung des Gutachters zum „vollen Erfolg“ führt. In diesem Fall hat der Auftraggeber Widerspruch beim Finanzamt Wedding eingelegt und dazu meine Verkehrswertermittlung eingereicht, die ein um 42 % geringeren Wert nachweisen konnte. In der pauschalen Ermittlung des Grundbesitzwertes hat das Finanzamt einen Bodenrichtwert angesetzt, ohne wertbeeinflussende Merkmale, wie die bauliche Auslastung des Grundstückes zu berücksichtigen. Zudem hat das Finanzamt bei der Berechnung des Gebäudewertes der Eigentumswohnung einen „Gebäudevergleichswert“ angesetzt der neben dem Gebäudewert auch den Bodenwert enthält. Damit wurde der Bodenwert doppelt berechnet und auf dieser Grundlage die Erbschaftssteuer festgestellt. Die Einsparung an Erbschaftssteuer betrug ein Vielfaches der Gutachterkosten.
In meiner Tätigkeit als Sachverständiger seit Anfang 1990 konnte ich zahlreiche Gutachten zur Zufriedenheit folgende Auftraggeber in Berlin und Brandenburg, sowie darüber hinaus erarbeiten:
– Private Auftraggeber,
– Amtsgerichte Köpenick und Mitte,
– Steuerberater,
– Rechtsanwälte,
– Immobilienbüros,
– öffentlich bestellte und zertifizierte Sachverständige, mit denen Gutachten in Zusammenarbeit erstellt wurden,
– Dresdner Bank Berlin 03/1991 bis 04/1995
Immobilien-Service GmbH, Wittenbergplatz 5-6, 10789 Berlin.
– COMMERZBANK AG 01/1995 bis 05/2003
Immobilienzentrum Berlin City West, Bayreuther Str. 35, 10789 Berlin.
– DG-Hyp AG 09/1995 bis 01/1998
Fasanenstraße 5, 10623 Berlin.
– VR WERT 04/2000 bis 12/2002
Gesellschaft für Immobilienbewertung mbH, Rosenstraße 2, 20095 Hamburg