Schlagwort-Archive: Marktwert

Verkehrswert gleich Marktwert

Die Notwendigkeit einen Wert für eine Immobilien zu ermitteln ist vielfältig: z.B.: Kauf und Verkauf, Beleihung durch eine Bank, Abschluss einer Gebäudeversicherung, Scheidung und Vermögensteilung, Besteuerung durch das Finanzamt usw. In vielen Fällen ist es Aufgabe des Sachverständigen, den Verkehrswert zu ermitteln und die Wertermittlung in einem Gutachten nachvollziebar darzustellen. Nachfolgend die Definition der verschiedenen Wertbegriffe, sowie eine Auswahl der Bewertungsfälle.
Wert ist nicht gleich Wert. Geben Sie 5 Gutachter den Auftrag ihre Immobilie zu bewerten, weil sie z.B. verkaufen wollen,  erhalten sie sicherlich 5 Ergebnisse, die allerdings nicht sehr unterschiedlich sein dürften. Wenn Makler werben, Gutachten kostenlos zu erstellen, sollten Sie allerdings misstrauisch werden.

So_sehen..._wertgutachten.BMP„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.” (§ 194 Bau-GB)
Der Verkehrs- bzw. Marktwert ist der auf dem Immobilienmarkt am wahrscheinlichsten zu erzielende Preis. Oder: Jedermann ist nicht bereit an jedem Ort und zu jeder Zeit jedes Grundstück zu kaufen.
So_sehen..._SIE1.BMPSo_sehen..._k_ufer.BMP

Kaufpreis und Verkehrswert sind nur selten identisch. Der Kaufpreis ist der durch die individuellen Wertvorstellungen sowohl auf Seiten des jeweilige Käufers und des Verkäufers sich ergebende Tauschpreis. Demgegenüber ergibt sich der Verkehrs- bzw. Marktwert aus der allgemeinen Angebots- und Nachfragesituation auf dem Grundstücksmarkt.
Wenn allerdings die Bank dieselbe Immobilie bewertet, weil sie diese beleihen wollen, dann werden sie staunen, wie weit der Wert abweicht, wenn das Finanzamt die Immobilien bewertet, weil sie z.B. Erbschaftssteuer zahlen müssen.
So_sehen..._Bank.BMPDer Beleihungswert soll die Grenze der bankgeschäftlichen Vorsicht kennzeichnen, bzw. einen Verkaufs- bzw. Marktwert prognostizieren, der auch künftig eine hinreichende Sicherung des Darlehensanspruchs erwarten lässt (dauerhaften, zukunftssicher, aus langfristigen Marktgeschehen abgeleitete Erkenntnisse, in die Zukunft gerichteter Zeitraum). Insofern unterscheidet er sich vom Verkehrswert, der mehr auf einen Stichtag abzielt. Liegt eine Ermittlung des Verkehrswertes vor, so soll dieser entsprechend  Hypothekenbankgesetz bei der Ermittlung des Beleihungswertes berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der Beleihungsgrenze können in der Beleihungspraxis rd. 50% des Verkehrswertes als Realkredit dargestellt werden (von Bank zu Bank je nach Bonität verschieden).
a_a_So_sehen..._finanzamt2.BMPSo sieht das Finanzamt ihr Haus:
Der Wert nach BewG ist identisch mit dem Verkehrswert. Er bildet für den Grundbesitz– oder Einheitswert Bewertungsmaßstab und -obergrenze. Der Grundbesitzwert ist die Bemessungsgrundlage für Erbschafts- und Schenkungs-, und Grunderwerbssteuer. Die pauschalisierte Ermittlung des Grundbesitzwertes ist nicht gleichzusetzen mit einer qualifizierten Ermittlung des Verkehrswertes nach BauGB. Dem Steuerpflichtigen ist es unbenommen durch ein Verkehrswertgutachten einen geringeren Wert nachzuweisen. Der Verkehrswert unterscheidet sich vom Grundbesitzwert lediglich hinsichtlich des Wertermittlungsstichtages und der -methodik.
Der Versicherungswert eines Gebäudes ist der ortsübliche Neubauwert entsprechend seiner Größe + Ausstattung, sowie seines Ausbaus nach Preisen des Jahres 1914. Dieser Wert wird i.d.R. bei der Versicherung von baulichen Anlagen gegen Feuer-, Leitungswasser- u. Sturmschäden ermittelt.

Kurzvorstellung

Der Tätigkeitsschwerpunkt besteht in der Erarbeitung von Gutachten (Immobilien-Wertermittlungen) für private Auftraggeber, für Kreditinstitute, für Amtsgerichte, sowie für Bewertungsgesellschaften (s. Referenzen). Das Spektrum der zu bewertenden Immobilien reicht von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Miethäusern, Villen, Wohn- und Geschäftshäusern, bis zu Spezialimmobilien, wie Hotels, Tankstellen, Pflegeheimen usw.

Dipl. Ing. Manfred Pösel ist als freier Sachverständiger für Immobilien-Wertermittlung seit 1990 hauptberuflich tätig und war Mitglied in folgenden Berufs-Verbänden :
– RDM: Ring Deutscher Makler, 1991 bis 1997,
– VVS: Verband der vereidigten und „öffentlich bestellten“ Sachverständigen, 1995 bis 2003 a.o.,
– VBI: Verein Berliner Immobilienbörse, 1997 bis 2008,
– B.Z.S.: Bundesverband der zertifizierten Sachverständigen, 2004 bis 2012.

Zertifizierung
Zwecks qualifizierter Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken hat sich der Sachverständige bis 2012 von der Gesellschaft zur Zertifizierung von Personen und Managementsystemen (eurASCert)  gem. EU-Normen  DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizieren lassen.

Vorbildungsvoraussetzungen für Zertifizierung:
Zwecks Zertifizierung hat der Sachverständige an folgenden Ausbildungen teilgenommen:
Dipl. Ing. Bauwesen 1973, Immobilienwirt Dipl. VWA Freiburg 1992, Grundstücksgutachter VWA Schleswig-Holst. 1993, Zertifizierungsprüfungen Sprengnetter und IfS.

Vorbereitungen auf die Zertifizierung
– Repetitorium: Dr. Sommer 2000 + 2003 in Bonn,
– Repetitorium: Dr. Sprengnetter 2001 in Sinzig,
– Repetitorium: Dipl. Ing. Netscher 2003 in Frankfurt/M
– Seminare: Institut für Städtebau, Wertermittlung nach BauGB seit 1992.

Dipl. Ing. Manfred Pösel (Immobilienwirt, Dipl. VWA Freiburg) ist seit 1990 auch als Immobilienmakler selbstständig tätig. Der Firmeninhaber hat in erster Linie regional, aber im Verbund auch überregional Objekte vermittelt, bzw. vermarktet. Er war Mitglied im Ring Deutscher Makler, RDM, sowie einer RDM-anerkannten Immobilienbörse (Verband der Berliner Immobilienbörse, VBI).