{"id":40,"date":"2015-02-25T18:48:11","date_gmt":"2015-02-25T17:48:11","guid":{"rendered":"http:\/\/sv-poesel.de\/?p=40"},"modified":"2015-03-04T13:21:20","modified_gmt":"2015-03-04T12:21:20","slug":"impressum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/sv-poesel.de\/?p=40","title":{"rendered":"Sachverst\u00e4ndige"},"content":{"rendered":"<p align=\"justify\"><strong>Sachverst\u00e4ndige<\/strong> (SV) haben auf einem eng definierten Sachgebiet eine durch Ausbildung und langj\u00e4hrige Erfahrung erworbene, besonders herausragende Sachkenntnis. SV unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich ihrer besonderen Qualifikation. Ein SV muss Voraussetzungen, wie pers\u00f6nliche Integrit\u00e4t, Unparteilichkeit, Glaubw\u00fcrdigkeit, Zuverl\u00e4ssigkeit\u00a0 und Fachwissen erf\u00fcllen. Diese Voraussetzungen erf\u00fcllen SV mit entsprechender Qualifikation.<br \/>\nUngeachtet dessen braucht wegen der Gewerbefreiheit der, der sich als Sachverst\u00e4ndiger bet\u00e4tigen will, keine beh\u00f6rdliche Zulassung. F\u00fcr den Sachverst\u00e4ndigen gibt es kein Berufsgesetz. Trotzdem kann man vom Tatbestand der \u201cT\u00e4uschung\u201d oder \u201csittenwidriger Werbung\u201d i.S.d. \u00a71 UWG ausgehen, wenn sich jemand als Sachverst\u00e4ndiger bezeichnet, ohne dass er die o.g. Voraussetzungen erf\u00fcllt. Diese Voraussetzungen k\u00f6nnen \u201cfreie\u201d, zertifizierte, wie auch \u00f6ffentlich bestellte Sachverst\u00e4ndige erf\u00fcllen. Gepr\u00fcft mit Bescheinigung auf diese Voraussetzungen wurden aber nur die nach europ\u00e4ischen Normen \u201czertifizierten\u201d oder die nach deutschen Normen \u201c\u00f6ffentlich bestellten und vereidigten\u201d Sachverst\u00e4ndigen. Die Pr\u00fcfung erfolgt nach einheitlichen Qualit\u00e4tsstandards. Aber nur die zertifizierten Sachverst\u00e4ndigen werden auch regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft und m\u00fcssen eine permanente Weiterbildung nachweisen. Die Zukunft des Sachverst\u00e4ndigenwesens liegt auch in Deutschland in der Zertifizierung.<\/p>\n<p><strong>Zertifizierte <\/strong>SV erhalten die Anerkennung ihrer Qualifikation und pers\u00f6nlichen Eignung durch private Zertifizierungsstellen, wobei nach der Weltnorm EN ISO\/IEC 17024 nicht die Zertifizierungsstelle, sondern die Norm selbst im Vordergrund steht. Die \u00d6ffentliche Bestellung und Vereidigung durch halbstaatliche Stellen wie die Industrie- und Handelskammer ist eine rein Deutsche Einrichtung. Im Rahmen der Europ\u00e4isierung ist diese Einrichtung \u00fcber kurz oder lang ein deutsches \u201cAuslaufmodell\u201d. Der Nachweis der pers\u00f6nlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Zertifizierung wie auch zur \u00f6ffentlichen Bestellung wird seit 1998 nach einheitlichen Standards erbracht. Zertifizierte SV m\u00fcssen ihre Qualifikation im Unterschied zu den \u00f6ffentlich bestellten SV regelm\u00e4\u00dfig durch Rezertifizierung nachweisen.<\/p>\n<p>Akkreditierte <strong>Zertifizierungsstellen<\/strong> erkennen eine vorhandene Qualifikation eines SV an (entsprechendes Studium und\/oder langj\u00e4hrige Berufspraxis, Gutachten, fachliche Qualifikationen, Referenzen usw.). Andere Zertifizierungsstellen (IfS, WAK, sowie IHK) erkennen vorhandene Qualifikationen nicht an, sondern pr\u00fcfen die Qualifikation von SV ausschlie\u00dflich in einem schriftlichen und m\u00fcndlichen Pr\u00fcfungsverfahren. Dabei wird der Besuch einer entsprechenden Schulungseinrichtung vorausgesetzt, obwohl dies nicht Voraussetzung lt. Vorbildungsvoraussetzungen ist. Trotz objektiver Kriterien sind subjektive Einsch\u00e4tzungen der Pr\u00fcfer nicht auszuschlie\u00dfen, da z.B. alternative Verfahren, die von den vorgegebenen Pr\u00fcfungsantworten abweichen, nicht anerkannt werden. Daran krankt das deutsche Schulsystem insgesamt (s. Pisa-Studie, Sinus-Konzept). Das IfS z.B. bedient sich Pr\u00fcfer aus Berlin, wenn sich Berliner Sachverst\u00e4ndige in K\u00f6ln zertifizieren lassen. Damit ist subjektive Vorverurteilung oder Befangenheit dem zu pr\u00fcfenden Sachverst\u00e4ndigen gegen\u00fcber nicht ausgeschlossen.<br \/>\nLetztendlich kommt es nicht auf die Qualifikation des Sachverst\u00e4ndigen an, sondern auf die Qualit\u00e4t des Gutachtens. Das eine mag das andere nach sich ziehen, ist aber nicht zwingend vorauszusetzen. Allein die Bezeichnung \u201c\u00f6ffentlich bestellt und vereidigt\u201d ist z.B. keine Voraussetzung f\u00fcr Qualit\u00e4t eines Gutachtens. Es gibt keine Ablehnungsgr\u00fcnde, entsprechend qualifizierte SV mit der Anfertigung von Gutachten zu beauftragen. Amtsgerichte und Finanz\u00e4mter z.B. erkennen Gutachten an, wenn diese der Wertermittlungs-Verordnung, bzw. -Richtlinie (ImmoWertV, WertR) entsprechen. Der Sachverst\u00e4ndige haftet f\u00fcr die Verwertbarkeit eines Gutachtens durch seine fachliche Kompetenz, seine berufliche Qualifikation und Eigenverantwortlichkeit. Als Auswahlkriterien f\u00fcr die Suche nach einem SV gelten z.B. Nachweis der Qualifikation, Berufszulassungen, Mitgliedschaften in Berufsorganisationen und nicht zuletzt Erfahrungen und Ansehen.<br \/>\nEin SV f\u00fcr die Bewertung bebauter und unbebauter Grundst\u00fccke ist nicht gleichzeitig Bausachverst\u00e4ndiger.<\/p>\n<p>Das <strong>Honorar<\/strong> f\u00fcr ein Gutachten richtet sich entsprechend HOAI nach der H\u00f6he des Verkehrswertes, bzw. entsprechend nach Vereinbarung.<br \/>\nDie Arbeit eines Sachverst\u00e4ndigen besteht haupts\u00e4chlich aus seiner st\u00e4ndigen Qualifizierung auf dem Gebiet der Wertermittlung, Beschaffung von Informationen und der erforderlichen Daten, sowie der st\u00e4ndigen Analyse des Marktgeschehens f\u00fcr alle Teilm\u00e4rkte. Das Schreiben des Gutachtentextes (das Wesentliche nachvollziehbar dargestellt) ist der geringste Anteil an der Arbeit des Sachverst\u00e4ndigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sachverst\u00e4ndige (SV) haben auf einem eng definierten Sachgebiet eine durch Ausbildung und langj\u00e4hrige Erfahrung erworbene, besonders herausragende Sachkenntnis. SV unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich ihrer besonderen Qualifikation. Ein SV muss Voraussetzungen, wie pers\u00f6nliche Integrit\u00e4t, Unparteilichkeit, Glaubw\u00fcrdigkeit, Zuverl\u00e4ssigkeit\u00a0 und Fachwissen erf\u00fcllen. Diese Voraussetzungen erf\u00fcllen SV mit entsprechender Qualifikation. 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